Berliner Verwaltungsgericht stoppt Zurückweisung von Asylsuchenden

Gericht erklärt Grenzentscheidung ohne Dublin-Verfahren für unzulässig.

Eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts sorgt für Aufsehen. Die Zurückweisung von drei somalischen Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze wurde für rechtswidrig erklärt. Die Richter stellten klar, dass Asylgesuche auf deutschem Boden zwingend ein Dublin-Verfahren nach sich ziehen müssen.

Konkret ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die am 9. Mai in Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei aufgegriffen und umgehend nach Polen zurückgeschickt worden waren. Dabei hatten sie deutlich gemacht, in Deutschland Schutz beantragen zu wollen.

Das Berliner Gericht stellte in seinem Eilbeschluss fest, dass ihnen die Einreise nicht verweigert werden darf. Vielmehr sei vorgesehen, die zuständigen Behörden einzuschalten und das in der EU geltende Verfahren anzuwenden. Dieses sieht eine Prüfung vor, ob ein anderer Mitgliedstaat für das Asylverfahren verantwortlich ist.

Die Bundespolizei hatte sich auf eine Einreise aus einem “sicheren Drittstaat” berufen. Innenminister Alexander Dobrindt hatte Anfang Mai Grenzkontrollen verschärft und angeordnet, auch Schutzsuchende an der Grenze zurückzuweisen.

Das Gericht betonte jedoch, dass Deutschland nicht einseitig von der Dublin-Verordnung abweichen dürfe. Auch eine “nationale Notlage”, wie sie im Verfahren angeführt worden war, liege nicht vor.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar und stellt die bisherige Praxis der Regierung infrage. Sie dürfte erhebliche Auswirkungen auf die künftige Asylpolitik an den Außengrenzen haben.

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