Neues Gesetz zur Stärkung der deutschen Wirtschaft
02 June 2025, 12:21 Uhr
Klingbeils Entwurf sieht umfangreiche Maßnahmen vor, um Wachstum zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu steigern.
Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will Finanzminister Lars Klingbeil die deutsche Wirtschaft beleben und neue Impulse für Unternehmen setzen. Ein Gesetzentwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sieht gezielte steuerliche Vergünstigungen vor. Ziel ist es, nicht nur kurzfristige Investitionen zu fördern, sondern auch die langfristige Stabilität für Unternehmen zu sichern.
Der geplante Gesetzesrahmen greift Vereinbarungen auf, die im Koalitionsvertrag festgehalten wurden. Konkret sollen erweiterte Abschreibungsoptionen für betriebliche Investitionen eingeführt werden, um neue Anschaffungen attraktiver zu gestalten. Das betrifft insbesondere bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen. Für die Jahre 2025 bis 2027 soll eine Sonderabschreibung von bis zu 30 Prozent greifen, um Unternehmen finanziell zu entlasten und gleichzeitig die Liquidität zu verbessern.
Für Elektrofahrzeuge sollen die Abschreibungsmöglichkeiten besonders hoch sein. Im Jahr der Anschaffung sollen bis zu 75 Prozent der Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. In den Folgejahren sinkt der Prozentsatz gestaffelt bis zum fünften Jahr auf zwei Prozent. Diese Maßnahme gilt für Fahrzeuge, die ab Juli 2025 erworben werden. Damit möchte die Bundesregierung die Elektromobilität weiter voranbringen und den Umstieg auf klimafreundliche Technologien beschleunigen.
Ab 2028 ist zudem eine schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032 vorgesehen. Ergänzend dazu sollen Unternehmen, die Gewinne nicht ausschütten, sondern reinvestieren, über eine Senkung des Thesaurierungssteuersatzes profitieren. Eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung ist auch geplant, um zusätzliche Anreize für Investitionen in Entwicklung und Innovation zu schaffen.
Diese Maßnahmen haben auch Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Laut Schätzungen des Handelsblatts entstehen zunächst vor allem durch die hohen Abschreibungen Mindereinnahmen. 2025 wird von einer Summe von rund 630 Millionen Euro ausgegangen, die sich bis 2029 auf 17 Milliarden Euro erhöhen könnte. Diese Beträge verteilen sich auf Bund, Länder und Kommunen, die somit gemeinsam die finanziellen Lasten tragen.
Mit diesem Vorstoß erhofft sich die Bundesregierung eine nachhaltige Verbesserung der Standortbedingungen für Unternehmen in Deutschland und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene.