Mütterrente III wird erneut verschoben
04 July 2025, 14:30 Uhr
Technische Hürden, finanzielle Interessen und bürokratische Risiken verzögern das Projekt. Söder fordert Umsetzung schon 2027.
Die geplante Verbesserung der Altersabsicherung für Millionen von Erziehenden entwickelt sich zum Zankapfel innerhalb der Bundesregierung. Bayerns Regierungschef Markus Söder drängt auf die Einführung des Programms im Jahr 2027, doch die Deutsche Rentenversicherung weist auf gravierende organisatorische Probleme hin. Hintergrund ist die geplante Einführung der sogenannten Mütterrente III. Das ist eine weitere Aufwertung für Eltern, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen.
Die Rentenanpassung sollte ursprünglich schon 2026 greifen. Nun ist von 2028 die Rede. In einem Spitzengespräch Anfang Juli konnte Söder zumindest eine Teilzusage durchsetzen. Sollte die technische Umstellung länger dauern, werde die Zahlung rückwirkend ab 2027 erfolgen. Damit ist jedoch ein enormer Mehraufwand verbunden.
Denn laut Rentenversicherung sei die neue Regelung nicht durch einfache Anpassung der bisherigen Systeme umsetzbar. Aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen in den letzten Jahren sei eine komplette Neuprogrammierung erforderlich. Rentenchefin Anja Piel warnte bereits im Juni vor erheblichen Folgeeffekten. Zahlreiche Sozialleistungen müssten im Nachhinein neu berechnet werden. Dies betreffe auch Hinterbliebenenrenten und Grundsicherungsansprüche, die dann womöglich gekürzt würden.
Das zögerliche Vorgehen in Berlin könnte durchaus Kalkül sein: Die Haushaltslage ist angespannt, jede Milliarde zählt. Die geschätzten Kosten der Mütterrente III – rund fünf Milliarden Euro jährlich – ließen sich durch die Verzögerung vorerst umgehen. Gleichzeitig würde damit Luft für andere Projekte wie die angekündigte Stromsteuerreform entstehen.
Der zusätzliche Rentenpunkt pro Kind ist rund 20,40 Euro im Monat. Er wäre eine spürbare Verbesserung. Doch solange der Bundestag das Gesetz nicht verabschiedet, bleibt die Umsetzung unklar. Die Abstimmung ist für den Herbst vorgesehen. Die Deutsche Rentenversicherung kündigte an, mögliche Umsetzungsvarianten im parlamentarischen Verfahren erneut darzulegen. Wie praktikabel eine rückwirkende Zahlung ist, müsse noch intensiv geprüft werden.
Zwischen Koalitionsversprechen und Verwaltungspraxis liegt ein tiefer Graben. Und dieser wird vor allem auf dem Rücken jener ausgetragen, denen das Gesetz eigentlich dienen soll.