Migrationspolitik wird sich nicht ändern

Nach einem Gerichtsurteil zur Rückweisung von Asylsuchenden sieht das Kanzleramt keinen Kurswechsel als notwendig.

Die Bundesregierung hält an ihrem Umgang mit Asylsuchenden an den Grenzen fest. Der zuständige Kanzleramtsminister Thorsten Frei betonte, dass das Berliner Verwaltungsgericht nicht über die Situation im ganzen Bundesgebiet befinden könne. Die Entscheidung betreffe einen Einzelfall, dem man nachgehen werde. Eine Kurskorrektur sei daraus jedoch nicht abzuleiten.

Frei räumte ein, dass sich die Bundesregierung auf juristisch unsicherem Terrain bewege. Es gebe keinen eindeutigen Konsens über die Zulässigkeit der Maßnahmen. Als Begründung verwies er auf gesellschaftliche Überforderung in verschiedenen Bereichen wie Gesundheitswesen, Bildung und Kinderbetreuung. Dieses Argument hat Innenminister Alexander Dobrindt immer wieder angeführt.

Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht keine Notwendigkeit für sofortiges Umsteuern. Sie weist darauf hin, dass erst der Europäische Gerichtshof abschließend über die Vereinbarkeit der Rückführungen mit europäischem Recht entscheiden könne. Allerdings gesteht sie ein, dass es schwierig sein werde, die Justiz von der rechtlichen Zulässigkeit der Maßnahmen zu überzeugen.

Deutlicher äußert sich dagegen die auf Migrationsrecht spezialisierte Anwältin Gisela Seidler. Sie kritisiert die Bundesregierung für eine aus ihrer Sicht offensichtliche Missachtung rechtsstaatlicher Vorgaben. Rechtsprechung, unabhängig davon, ob politische Akteure mit deren Inhalt einverstanden seien, müsse beachtet werden. Ihre Sorge gilt dabei nicht nur dem konkreten Verfahren, sondern dem Umgang mit geltendem Recht durch staatliche Organe.

Unsicherheit herrscht nun auch bei den Sicherheitskräften vor Ort. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Roßkopf, spricht von einer schwierigen Lage für die Beamtinnen und Beamten an den Grenzen. Zwar gebe es klare Anweisungen, doch wer wisse, dass diese möglicherweise unrechtmäßig seien, müsse sie infrage stellen. Die sogenannte Remonstrationspflicht verpflichte sie sogar dazu.

Der konkrete Auslöser des Streits ist die Entscheidung eines Berliner Gerichts zur Rückweisung von drei Personen aus Somalia. Diese waren nach einem Asylgesuch an der Grenze nach Polen ohne Prüfung der Zuständigkeit innerhalb der EU zurückgebracht worden. Ein Vorgehen, das laut Gericht gegen geltendes Recht verstößt.

Kommentare
  • Es gibt noch keine Kommentare. Ihr Kommentar kann der erste sein.
Kommentar hinzufügen