Verkürzte Aufbewahrungsfristen im Bürokratieabbaugesetz

NGOs und Opposition warnen vor Datenverlust bei Cum-Cum-Fällen. Finanzministerium bleibt gelassen.

Finanzminister Lars Klingbeil kündigte an, Steuerbetrug entschlossen anzugehen. Doch ein Gesetz aus der Zeit der Ampelregierung könnte genau das erschweren. Verkürzte Aufbewahrungsfristen erlauben es Banken, Unterlagen künftig früher zu vernichten. Für Kritiker wie Anne Brorhilker von der NGO Bürgerbewegung Finanzwende ist das alarmierend. Sie befürchtet, dass sich damit Milliardenbeträge endgültig in Luft auflösen könnten.

Brorhilker, einst als Staatsanwältin mit Cum-Ex- und Cum-Cum-Fällen betraut, sieht die Zeit davonlaufen. Wenn die Unterlagen verschwinden, sieht man das Geld vermutlich nie wieder. Hintergrund ist das sogenannte vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das die bisher zehnjährigen Aufbewahrungsfristen um zwei Jahre reduziert. Eine Ausnahme für Banken läuft Ende 2025 aus, ab Januar 2026 könnten relevante Dokumente geschreddert werden.

Im Bundestag fordern Grüne, Linke und AfD eine erneute Verlängerung. Die Ampel-Koalition hatte das Gesetz 2024 beschlossen, nun rudern Teile der Grünen zurück. Doch CDU, CSU und SPD sind skeptisch. Das Finanzministerium selbst teilt mit, dass ab 2016 ohnehin keine Cum-Cum-Deals mehr existierten.

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