Gericht verhängt Urteile in VW-Dieselprozess

Nach vier Jahren Prozess verurteilt Gericht VW-Manager.

In einem der größten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands hat das Braunschweiger Landgericht vier ehemalige VW-Manager wegen Betrugs verurteilt. Zwei Angeklagte müssen Haftstrafen verbüßen. Zwei weitere erhielten Bewährungsauflagen. Der frühere Konzernchef Martin Winterkorn bleibt vorerst von einer Verurteilung verschont, da sein Verfahren aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt wurde.

Der ehemalige Leiter der Dieselmotorenentwicklung wurde zu viereinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Sein Kollege aus der Antriebselektronik-Abteilung erhielt eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Ein Ex-Vorstand der Volkswagen-Marke sowie ein weiterer Abteilungsleiter kamen mit Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und drei Monaten bzw. einem Jahr und zehn Monaten davon.

Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich strengere Strafen gefordert, während die Verteidigung in drei Fällen auf Freispruch plädierte. Die Verurteilten sehen sich als Sündenböcke eines Systems, das weit über ihre Entscheidungsebene hinausreichte.

Obwohl mit diesem Urteil ein zentraler Prozess nach fast vier Jahren endete, ist die rechtliche Bewältigung des Diesel-Skandals noch lange nicht beendet. Am Braunschweiger Gericht stehen noch vier weitere Verfahren mit insgesamt 31 Beschuldigten aus.

Der Fall des ehemaligen VW-Chefs Winterkorn bleibt kompliziert. Nach einem Krankenhausaufenthalt während des Prozesses ist unklar, ob und wann das Verfahren gegen den 78-Jährigen fortgesetzt werden kann. Winterkorn hatte vor Gericht jede persönliche Verantwortung für die Manipulationen zurückgewiesen.

Der Skandal um die manipulierten Abgaswerte war 2015 in den USA aufgeflogen und löste eine der schwersten Krisen in der Unternehmensgeschichte aus. Der Wolfsburger Autobauer musste bereits rund 33 Milliarden Euro für Strafen, Entschädigungen und technische Nachbesserungen aufwenden. Der damalige Konzernchef Winterkorn trat kurz nach Bekanntwerden des Skandals zurück.

Das Landgericht betont aber, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Verteidigung Revision einlegen kann.

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